Hausratsversicherung: Beratung aus Reinfeld

Hausratversicherung im Detail

Hausratversicherung im Überblick

Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung, die einspringt, wenn Besitztümer, die sich in Haus oder Wohnung befinden, zu Schaden kommen. Zu diesem Hausrat zählen:

  • Einrichtungsgegenstände
  • Gebrauchsgegenstände
  • Verbrauchsgegenstände

Der Versicherungsschutz gilt bei zahlreichen Schadensursachen und bezieht sich immer auf den Neuwert der betroffenen Gegenstände. Außerdem umschließt er nicht nur den Hausrat des Versicherungsnehmers, sondern auch den aller Personen, die mit ihm in einer häuslichen leben. Versicherungsunternehmen ist es allerdings freigestellt, Anträge auf eine Hausratversicherung abzulehnen, falls ihnen das Risiko zu hoch erscheint. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die betreffende Wohnung als stark gefährdet eingestuft wird oder der Antragssteller als zahlungssäumig bekannt ist.

Die Deckungssumme wird in der Regel anhand einer einheitlichen Pauschale pro Quadratmeter festgelegt. Im Vergleich zur Hausratversicherung ohne Pauschale ist das teurer, verhindert aber die Gefahr der Unterversicherung. Wer jedoch vor allem eine günstige Hausratversicherung abschließen möchte und kaum teure Gegenstände besitzt, kann die Deckungssumme auch am tatsächlichen Wert ausrichten.

Es herrscht ein breiter Konsens, dass die Hausratversicherung im Vergleich zu anderen Policen sehr wichtig ist. Auf sie verzichten sollte – wenn überhaupt – nur, wer lediglich Besitztümer von geringem Wert in seiner Wohnung verwahrt. Da aber gerade in diesem Fall eine Hausratversicherung günstig abzuschließen ist, sollte sie auch unter diesen Umständen in Betracht gezogen werden. Die besten Konditionen lassen sich am einfachsten finden, indem die individuell passende Hausratversicherung per Versicherungsvergleich gesucht wird.

Versicherungsumfang

Die Bestandteile Hausratversicherung sind im Vergleich zu anderen Policen relativ festgelegt, da es sich um eine verbundene Sachversicherung handelt. Dies bedeutet, dass sie nur für alle Gefahren im Verbund abgeschlossen werden kann und nicht wahlweise einzelne Risiken versichert werden können. Enthalten sind dabei Schäden am Hausrat durch:

  • Einbruch
  • Vandalismus
  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

Es ist jedoch möglich, auch weitere Risiken in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Darunter fallen etwa Schäden durch Fahrzeuganprall oder Innere Unruhen. Welche dieser zusätzlichen Gefahren abgedeckt sind, sollte daher bei einem Vergleich der Hausratversicherung unbedingt berücksichtigt werden.

Im Zusammenhang mit einem Schadensfall entstehen Kosten verschiedenster Art. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat in diesem Zusammenhang eine Liste erstellt, wofür die Hausratversicherung aufkommen sollte:

  • Reparaturkosten für Gebäude- und Nässeschäden
  • Aufräumungskosten
  • Transport- und Lagerkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Schlossänderungskosten
  • Bewachungskosten
  • Kosten für provisorische Schutzmaßnahmen

Da diese Liste unverbindlich ist, ist es ratsam, auch in dieser Hinsicht eine Hausratversicherung im Vergleich zu anderen Angeboten zu betrachten. Manche Policen schließen sogar weitere Kosten, beispielsweise für ein Sachverständigenverfahren oder die Rückreise aus dem Urlaub, ein. Vorrangig sollte daher nicht sein, dass die Hausratversicherung günstig ist, sondern dass das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt.

Leistungsausschlüsse bei der Hausratversicherung

Welche Ausschlüsse oder Zusatzleistungen eine Hausratsversicherung aufweist, ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt bei einem Versicherungsvergleich. Hausrat ist nämlich nicht gleich Hausrat und es werden nicht ausnahmslos alle Schäden, die ihn betreffen, bezahlt. Gängige Ausschlüsse sind:

  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Gebäudebestandteile
  • Hausrat von Mietern und Untermietern
  • Einfacher Diebstahl und Trickdiebstahl
  • Sengschäden
  • Eindringen von Schmutz, Regen, Schnee oder Hagel durch geöffnete Türen und Fenster

Der Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl, sofern explizit aufgeführt, ist häufig auf ein Prozent der Versicherungssumme begrenzt, kann aber in der Regel erhöht werden. Besonders wertvolle Gegenstände lassen sich zudem separat versichern, etwa eine alte Geige über eine Musikinstrumentenversicherung.

Schließlich geht auch der Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten mit dem Abschluss einer Hausratsversicherung ein. Hier hilft ausnahmsweise kein Versicherungsvergleich: Erfüllt er diese nicht, kann das dazu führen, dass er im Schadensfall einen verminderten oder gar keinen Anspruch auf Leistungen hat. Zu den Pflichten gehören:

  • Die Nennung aller gefahrerheblichen Umstände beim Vertragsabschluss