Wohngebäude-Versicherung: Beratung in Reinfeld – Kellenbenz
Wohngebäudeversicherung im Detail
Wohngebäudeversicherung im Überblick
Schäden an einem Wohngebäude entstehen oft unerwartet und verursachen sehr schnell hohe Kosten. Eine Wohngebäudeversicherung oder kurz Gebäudeversicherung tritt im Ernstfall ein und verhindert, dass der Eigentümer finanziell überfordert wird. Versichert sind dabei:
- Das im Versicherungsschein konkret benannte Gebäude
- Für das Gebäude eigens gefertigte Einbaumöbel wie Schränke oder Küchen
- Zubehör zu diesem Gebäude wie der Briefkasten oder die Terrasse
- Sonstiges Zubehör wie ein Carport, sofern im Versicherungsschein notiert
Darüber hinaus kann die Versicherung weiterer Bestandteile des Hauses vereinbart werden. Dazu gehören typischerweise Photovoltaikanlagen, Fußbodenheizungen oder Glasbruch. Auch diese Zusatzleistungen sollten bei einem Gebäudeversicherungsvergleich berücksichtigt werden. Hat ein Mieter nachträglich etwas am Gebäude montiert, beispielsweise eine Markise, kommt die Gebäudeversicherung für Schäden an diesem Zubehör jedoch nicht auf.
Weiterhin ist der Hausrat, der nicht als Gebäudebestandteil gewertet wird, kein Gegenstand von Wohngebäudeversicherungen. Er wird zum Großteil von der Hausratversicherung abgedeckt, gelegentlich jedoch nur durch bestimmte Klauseln wie beispielsweise zum Fahrraddiebstahl. In manchen Fällen empfehlen sich auch spezielle Policen, etwa eine Musikinstrumentenversicherung.
In der Gebäudeversicherung versicherte Schadensursachen können sein:
- Sturm
- Feuer
- Leitungswasser
In einer verbundenen Wohngebäudeversicherung sind Kosten, die im Zusammenhang mit irgendeiner dieser Ursachen entstehen, abgedeckt. Hausbesitzer können sie jedoch auch separat und in beliebiger Kombination versichern lassen. Der Verzicht auf einen Bereich, kann eine besonders günstige Wohngebäudeversicherung ermöglichen. Hier empfiehlt es sich, die Wohngebäudeversicherung im Preisvergleich zu anderen Angeboten und Kombinationen zu betrachten. Ein selbst gewählter Ausschluss will aber angesichts der potenziellen Kosten im Schadensfall gut überlegt sein. Die Elementarversicherung sichert zusätzlich gegen Naturschäden ab.
Von der Wohngebäudeversicherung abzugrenzen ist die Gebäudehaftpflichtversicherung. Während erstere wie beschrieben für Schäden am Haus aufkommt, zahlt die Gebäudehaftpflichtversicherung Schäden, die Dritten entstehen. Darunter fallen zum Beispiel Verletzungen oder Sachschäden, die durch herabstürzende Dachziegel entstehen. Weiterhin wehrt die Gebäudehaftpflichtversicherung unberechtigte Schadensersatzansprüche ab.
Die richtige Versicherungssumme
Für Versicherungsnehmer ist es dringend ratsam, ihr Wohngebäude auf den gleitenden Neuwert zu versichern. Dabei wird jährlich die Versicherungssumme angepasst, aber auch die Prämien. Dennoch hat dieses Verfahren einen entscheidenden Vorteil: Kommt es zum Schadensfall, deckt die ausgezahlte Summe den Bau eines gleichwertigen Hauses.
Bei der Berechnung der angemessenen Versicherungssumme kommen viele Faktoren ins Spiel. Dazu zählen:
- Die versicherte Fläche
- Die Bauweise
- Die Art des Daches
- Das Baujahr
- Die Ausstattung
- Die Art der Nutzung (private oder gewerblich; Ein- oder Mehrfamilienhaus)
- Die versicherten Leistungen
- Die Tarifzone
Die Tarifzone berücksichtigt, wie groß das Risiko in einem bestimmten Gebiet für eine der versicherten Schadensursachen ist.
Jeder der genannten Aspekte kann von verschiedenen Wohngebäudeversicherungen anders beurteilt werden. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen möglichst präzisen Wohngebäudeversicherungsvergleich durchzuführen, um die individuell besten Konditionen zu finden.
Vorgehen im Schadensfall
Das richtige Vorgehen im Schadensfall garantiert, dass die Wohngebäude-Versicherung auch wirklich für die entstandenen Kosten aufkommt. Dabei hat der Versicherungsnehmer folgende Pflichten:
- Er muss alle Antragsfragen der Gebäude-Versicherung ehrlich beantworten
- Er darf keine Veränderungen an der Schadensstelle vornehme, sofern der Versicherer nicht zugestimmt hat
- Rückfragen der Wohngebäude-Versicherung müssen wahrheitsgemäß beantwortet und geforderte Belege erbracht werden. Weiterhin muss er dem Versicherer die Möglichkeit geben, im zumutbaren Rahmen Untersuchungen über den Schadensfall vorzunehmen
- Er muss der Gebäude-Versicherung ein Verzeichnis mit allen abhanden gekommenen Gegenständen und deren Wert vor Eintritt des Versicherungsfalles zukommen lassen
Ist der Versicherungsnehmer seinen Verpflichtungen gegenüber der Wohngebäude-Versicherung nachgekommen und wurde deren Leistungspflicht festgestellt, darf er innerhalb von zwei Wochen mit der Auszahlung rechnen. Erfolgt diese nicht innerhalb von einem Monat, muss die Gebäude-Versicherung sie verzinsen.
Die Versicherer unterscheiden sich teils erheblich in ihrer Zahlungswilligkeit und so sollten bei einem Wohngebäudeversicherungsvergleich nicht nur die Kosten berücksichtigt werden. Ein Testsiegel etwa kann über die Servicequalität Aufschluss geben – denn im Schadensfall ist eine möglichst günstige Wohngebäudeversicherung nicht alles.
Kündigung der Gebäudeversicherung
Für eine Kündigung der Gebäudeversicherung kann es verschiedene Gründe geben. Nicht selten fördert zum Beispiel ein Versicherungsvergleich für Wohngebäude ein Angebot mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis zutage. Grundsätzlich ist dabei zwischen einer ordentlichen Kündigung und einer außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden. Für Erstere beträgt die Frist bei der Gebäudeversicherung drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Darüber, wann dieses endet, geben im Einzelfall die Vertragsbedingungen Auskunft.
Die außerordentliche Kündigung ist unter verschiedenen Bedingungen möglich:
- Bei einer Mitteilung über die Anhebung der Beiträge
- Nach einem Schadensfall
- Bei Eigentümerwechsel – ohne dessen Kündigung geht sie auf den neuen Besitzer über
Hauseigentümer sollten jede Möglichkeit zu einer Kündigung zum Anlass nehmen, ihre Wohngebäudeversicherung im Vergleich zu anderen Angeboten zu betrachten und gegebenenfalls zu wechseln. Allerdings sollte nicht ein reiner Preisvergleich der Schwerpunkt sein, vielmehr kommt es auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis an. Doch dabei gilt: Eine günstige Wohngebäudeversicherung kann ähnlich gute Leistungen beinhalten wie teurere Modelle der Konkurrenz.